"Fahrradhelm -
Helm auf und keine Diskussion mehr!"
Überschrift auf Zeitonline, 12.08.2017 >>
Zur Helmpflicht
Helm auf...!
- Unter dem Titel Helm auf und keine Diskussion mehr erschien in einem bekannten deutschen Online-Magazin ein volkserzieherischer Artikel, der die Radfahrer davon überzeugen soll, einen Helm zu tragen. Dazu wird mit etlichen wissenschaftlichen Stellungnahmen, Statistiken und Spekulationen aufgewartet. So sei unter den schwerverletzten Fahrradfahrern bei 70% der Kopf betroffen.
Ein Fahrradhelm hätte, so die Behauptung, die Mehrzahl der schweren Kopfverletzungen verhindert.
- Gleichwohl empfehlen die Experten nicht etwa eine behördlich verordnete Helmpflicht. Damit habe man schlechte Erfahrungen gemacht.
In Australien sei nach Einführung einer Helmpflicht die Anzahl der Fahrradbenutzer rapide geschwunden. Die Leute ließen das Rad unter den Bedingungen lieber stehen. Da Radfahren als körperliche Bewegung und damit als vorbeugend gegen Herz-und Kreislauferkrankungen gilt, habe es gesamtgesellschaftlich einen gegenteiligen Effekt auf die Volksgesundheit, wenn weniger Fahrrad gefahren wird.
- Allein brachte die australische Einführung der Helmpflicht noch ein anderes überraschendes Ergebnis als den drastischen Rückgang der Radfahrer: Unter den verbliebenen behelmten Radfahrern stieg
die Unfallhäufigkeit erheblich an.
- Für dieses Phänomen werden Erklärungen angeboten. So sollen Autofahrer durch die seltenere Begegnung mit Fahrradfahrern den Umgang mit ihnen verlernt haben. Die verbliebenen Radfahrer seien damit ungeübterem und rücksichtsloserem Verhalten ausgesetzt.
- Diese Plausibilität lässt sich freilich genauso beliebig umkehren: Je seltener Radfahrer werden, umso weniger lästig erscheinen sie Autofahreren und umso rücksichtsvoller begegnet man ihnen.
- Indes ist auch hierzulande, wo die Autofahrer der Begegnung mit Radfahrerern nicht entwöhnt sind, der Anteil der Helmträger bei Unfällen höher. Warum?
- Einige gehen von einer höheren Risikobereitschaft der behelmten Radfahrer aus, andere von größerer Skrupellosigkeit der Autofahrer, da diesen behelmte Radfahrer robuster und weniger fragil erscheinen könnten. Wieder andere behaupten, behelmte Radfahrer seien mehr unterwegs.
- Das Beispiel macht anschaulich, wie der Versuch, den Einzelnen unter der Vorgabe der Sicherheit in eine Regelung zu nötigen und ihn gleichsam zu einer Funktion des Verkehrs zu machen, die eigentliche Gefährdung schafft, indem ihm das Maß der Eigenbewegung genommen wird.
- Das Gehen bedarf keines Geräts. Wer geht ist noch Herr seiner Bewegung, sie ist die seinige und ist nicht bestimmt von einer Funktion der Fortbewegung.
Beim Radfahren ist der Mensch schon Teil einer Maschine, er kurbelt mit seinen Beinen anstatt zu gehen. Diese Strampelei steht nicht mehr in Beziehung zum Weg, sie ist ein geschlossenenes System. Ohne Kette und Zahnrad träte sie auf der Stelle.
(...)
- Der Artikel Helm auf... wurde am 12.08.2017 um 13:03 eingestellt, Redaktionsort ist Hamburg.
- Der Sonne im zehnten Haus auf 20° Löwe geht es um die Bestimmung des Lebens des Einzelnen und seiner Bewegung. Mit dem Mond im Widder im sechsten Haus, als Verbundsführer des Sommerviertels, und Uranus an der Spitze zum siebten soll diese Bewegung vor plötzlichen Begegnungen, vor Gefahren und Unfällen geschützt werden. Mars, der Herrscher des Hauses, steht auf dem MC.
- Ein Widerspruch zur Freiheit der Bewegung des Einzelnen, da damit in aggressiver Weise die Bedingungen bestimmend gemacht werden sollen. Dies lässt letztlich die Unfallgefährdung bestimmend werden.
Die Bedrohung wird institutionalisiert.
Der Merkur, als Herrscher von Haus Elf in Zehn stehend, im Spiegel zu Pluto im Steinbock in Drei, bestätigt, dass hier ein Funktionszwang als Regelung bestimmend werden soll.
- Nun hat ein Sonnenstand im Löwen im zehnten Haus stets den Merkur als Verbundsziel in Haus Neun, Zehn oder Elf.
- Das ist das Thema. Beim Merkur in Haus Zehn soll das Leben des Einzelnen geregelt werden. Bei Merkur in Elf wäre es eine Unabhängigkeit. Hier soll eine Unabhängigkeit gemaßregelt werden.
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Textauszug
(C) Herbert Antonius Weiler 2017
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